Konditionen

Unsere Leistungen kosten Sie nichts.*

Konditionen bei Erfolg

» Sie bekommen 100 % Ihrer Forderung ausgezahlt.
» Wir stellen Ihnen keine Gebühren oder Auslagen in Rechnung.*

Konditionen bei Teilerfolg

» Wir verrechnen entstandene Kosten gem. §367 BGB und zahlen weitere Fremdgelder zu 100% an Sie aus
» Wir stellen Ihnen keine weiteren Gebühren oder Auslagen in Rechnung.*

Konditionen bei Nichterfolg

» Sie erhalten keinen Betrag ausgezahlt, da Ihr Schuldner die Zahlung verweigert hat.
» Wir stellen Ihnen keine Gebühren oder Auslagen in Rechnung.*

Konditionen bei Ratenzahlung

» Nach Abzug der Kosten erhalten Sie jede Rate zu 100 % ausgezahlt.
» Wir stellen Ihnen keine weiteren Gebühren oder Auslagen in Rechnung.*

Wir betreuen europaweit Mandanten aus vielfältigen Branchen!

Die Konditionen von Nordmann Inkasso gelten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ihrem Schuldner stellen wir Gebühren basierend auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung – für Sie entstehen dabei keinerlei zusätzliche Kosten.*

Unsere Branchenschwerpunkte:

Nordmann Inkasso – Wir holen, was Ihnen zusteht!

Datensicherheit
100%
Auszahlung bei Erfolg
100%

Unser Prozess

So funktioniert’s

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie zur Beitreibung Ihrer offenen Forderungen entwickeln.

01

Forderungsübermittlung

02

Prüfung der Unterlagen

03

Vorgerichtliche Inkassomaßnahmen

04

Erfolg / Nicht-Erfolg

Kostenfreie Bearbeitung im vorgerichtlichen Inkasso

*Die Bearbeitung Ihrer Forderungen im vorgerichtlichen Inkassoverfahren ist für unsere Mandanten grundsätzlich kostenfrei. Die Gebühren, die sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) orientieren, machen wir direkt beim Schuldner geltend. Eingehende Zahlungen werden transparent aufgeteilt: Ihre offene Forderung wird vollständig an Sie ausgezahlt, während wir unsere Inkassogebühren einbehalten.

Sollte unser mehrstufiges vorgerichtliches Inkassoverfahren wider Erwarten nicht erfolgreich sein, entstehen Ihnen keinerlei Kosten – wir tragen das volle Risiko. Lediglich im Fall eines vom Mandanten veranlassten Abbruchs der Forderungsbearbeitung berechnen wir die bis dahin angefallenen Gebühren.

Entscheiden Sie sich für die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, fallen gerichtliche und gegebenenfalls anwaltliche Gebühren an. In diesem Fall stellen wir Ihnen auch die vorgerichtlichen Inkassogebühren in Rechnung. Diese Kosten gelten jedoch grundsätzlich als Verzugsschaden und können vom Schuldner zurückgefordert werden.

Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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